Geschäftsbedingungen II
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen undLeistungen von uns an den Vertragspartner. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für unsere künftigen Lieferungen und Leistungen an denVertragspartner, soweit dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts,ein öffentl.-rechtliches Sondervermögen oder Untemehmer ist, der bei Abschlussdes Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichenTätigkeit handelt.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Der Geltungabweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Vertragspartnerswird ausdrücklich widersprochen.
§2 Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preisangaben (insbesondere in Katalogen und auf unserer Webseiteim Internet) sind unverbindlich. Der Liefervertrag kommt zustande durch dieAnnahme der Bestellung des Kunden oder den Beginn der Auftragsausführungdurch uns
(2) Erfolgt die Annahme oder die Lieferung zu anderen als zu den angegebenenPreisen, so liegt darin ein neues Angebot. Schweigt der Besteller auf diesesAngebot oder nimmt er die Ware vorbehaltlos entgegen, so gilt das Angebot alsangenommen, sofern der Besteller eine jurstische Person des öffentlichen Rechts,ein öffentl.-rechtliches Sondervermögen oder Untemehmer ist, der bei Abschlussdes Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichenTätigkeit handelt. Anderes gilt dann, wenn die Abweichung von den angegebenenPreisen so erheblich ist, dass wir mit einer stillschweigenden Annahme des Angebots nicht rechnen können.
(3) Liegt zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung der bestellten Ware einZeitraum von mehr als vier Monaten, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis,sofern die Preiserhöhung dem Besteller unter Berücksichtigung der beiderseitigenInteressen zumutbar ist. Dem Besteller steht jedoch ein Rücktrittsrecht zu, wenndie Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeitzwischen Bestellung und Lieferung nicht unerheblich übersteigt.(4) Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Lieferterminmehr als vier Monate, sind wir berechtigt, bei Änderungen unserer Einkaufspreiseoder unserer Lohn- und Gehaltskosten, den vereinbarten Preis entsprechendanzupassen, wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts,ein öffentl.-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ist, der bei Abschlussdes Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichenTätigkeit handelt.
(5) Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen aus unserem Lager und sindNettopreise zzgl. der Kosten für Verpackung, Fracht, Einbau, Porti, Versicherungsspesen, eventueller Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstigerNebenkosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in derRechnung gesondert ausgewiesen.
(6) Unsere Rechnungen sind sofort zahlungsfällig. lst der Besteller Unternehmerund gehört der Vertrag zur Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigenberuflichen Tätigkeit, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungszugang Verzugszinsen i. H. v. 9 % Punkten über dem je welligen Basiszinssatz zu verlangen.
§3 Leistungsverweigerungsrechte und Aufrechnung, Abtretungsverbot
(1) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen vom vollständigen Ausgleich des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
(2) Wir sind ferner berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir aufgrundeines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes befürchten müssen, dieGegenleistung des Bestellers nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es seidenn, der Besteller bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichend Sicherheit.Ferner sind wir berechtigt, in diesem Fall alle Forderungen sofort fällig zu stellen.Dies gilt insbesondere dann, wenn unser Kreditversicherer es nach Vertragsschluss abgelehnt hat, den Kaufpreis für die Zahlung des Liefergegenstandes ausBonitätsgründen des Vertragspartners zu versichern.
(3) Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nichtentscheidungsreifen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Ist der Besteller Unternehmer und gehört der Vertrag zur Ausübung seinergewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflusst seineMängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Er verzichtet vielmehr auf dieAusübung seines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht, es seidenn, uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fallengrobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungs- bzw.Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche des Bestellers sindunbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
(4) Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oderRechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen.
§4 Lieferung, Gefahrtragung, Lieferfrist
(1) Die Gefahr des Velustes, der Beschädigung und der Zerstörung geht - auch beiLieferung frei Haus - mit der Aushändigung der bestellten Ware an die Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir selbst transportieren odertransportieren lassen, selbst wenn wir die Versendung auf eigene Kosten oder dieLieferung übernommen haben. Bei einer Eigenauslieferung haften wir im Rahmendes Transports nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, sofern nichtdie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist odereine Haftungsbegrenzung nach dem Gesetz nicht zulässig ist. In letzterem Fallbesteht eine Haftung nach Gesetz. Verzögert sich die Absendung aus Gründen,die in der Person des Bestellers liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der bestellten Ware auf den Besteller über. Diegesetzlichen Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(2) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor demvollständigen Eingang etwaiger vom Besteller beizubringender Unterlagen sowieetwa vereinbarter Vorauszahlungen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn biszu ihrem Ablauf die bestellte Ware unser Werk bzw. Lager verlassen hat oder demBesteller Versandbereitschaft angezeigt wird, wenn aus Gründen, die beim Besteller liegen, nicht geliefert werden kann.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie beiEintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere auch beiunrichtiger und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern diese Ereignissevon uns nicht zu vertreten sind und wir sie trotz der nach den Umständen desEinzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken. Verlängert sich die Lieferfrist aufgrundsolcher Umstände unangemessen, ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einervon ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder, soweit der Abnehmer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrageszurückzutreten.
(4) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller nach Setzung einerangemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung und fruchtlosem Fristablaufberechtigt, vom Vertrag oder, soweit der Besteller an einer Teillieferung Interessehat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers - insbesondere Schadensersatzansprüche wegen einer vonuns zu vertretenden Pflichtverletzung - sind ausgeschlossen, soweit nachstehendunter §7 nichts anderes bestimmt ist. Ist der Besteller Verbraucher, verbleibt esbei den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweitentgegenstehende Interessen des Bestellers hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln sowieetwaiger scheck- und wechselrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalbererfolgten Scheck.- oder Wechselzahlungen. Bei Zahlungen im sogenanntenScheck-Wechsel- Verfahren behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstandvor, bis die Regressgefahr aus den von uns zur Vertügung gestellten Wechselnerloschen ist.
(2) Der Besteller darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vorbehaltlich nachstehendem Abs. 5 veräußern oder einbauen, soweit er denverlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung gemäß nachstehendemAbs. 3 sicherstellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Verleihung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.(3) Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung, dem Einbau oder dersonstigen Verwendung des Liefergegenstandes entstandenen oder noch entstehenden Forderungen in Höhe unserer offenen Forderungen gegen den Bestelleran uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
(3) Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung, dem Einbau oder dersonstigen Verwendung des Liefergegenstandes entstandenen oder noch entstehenden Forderungen in Höhe unserer offenen Forderungen gegen den Bestelleran uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
(4) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerrufdarf nur erfolgen, wenn der Besteller die für die Geschäftsverbindung geltendenZahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungseinstellung, bei Stellung des Insolvenzantrages durchden Besteller oder bei Feststellung seiner Überschuldung. In diesem Fall hat derBesteller auf Verlangen von uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen; wirsind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber demKunden des Bestellers aufzudecken. Der Besteller ist verpflichtet, uns Name bzw.Firma des Kunden des Bestellers und dessen Anschrift bei Widerruf der Einziehungsermächtigung unter Übersendung der zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen bekannt zu geben.
(5) Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltswareund zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, ohne dass es einesausdrücklichen Widerrufs bedarf, bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit, beiZahlungseinstellung, bei Stellung des Insolvenzantrages durch den Bestelleroder bei Feststellung seiner Überschuldung. Wir sind in diesen Fällen berechtigt,die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zunehmen. Der Besteller ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nichtdie gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Verbrauchern im Rahmen vonVerbraucherkreditverträgen Anwendung finden. Der Besteller ist verpflichtet unsunverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung desSchuldners bekannt zu geben. Wir sind unter den genannten Voraussetzungenberechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden desBestellers aufzudecken.
(6) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellersverpfichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
(7) Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oderauf die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich schriftlichmitzuteilen unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen.Interventionskosten, wozu auch etwaige Prozesskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen uns und dem Besteller zu Lasten des Letzteren.
§6 Rechte bei Mängeln
(1) Die Rechte des Bestellers bestimmen sich, vorbehaltlich abweichender Regelungen, in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach den gesetzlichenBestimmungen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweitnachstehend §7 nichts anderes bestimmt.
(2) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oderRügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung desLiefergegenstandes anzuzeigen, anderenfalls der Liefergegenstand als genehmigtgilt, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfenfällt Arglist zur Last. Ist der Besteller Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gelten ergänzend §§ 377, 378 HGB, bei lnternationalen Geschäften die Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Besteller Unternehmer und gehört der Vertrag zu seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren die Rechte des Bestellers wegen mangelhafterLieferung in 1 Jahr seit Übergabe der bestellten Ware.
§7 Haftung
(1) Dem Besteller stehen grundsätzlich keine anderen oder weitergehenden vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreterund Erfüllungsgehilfen zu, als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungenzugestanden.
(2) Wir haften unbeschränkt für etwaige Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, dieinfolge einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits,unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen entstanden sind.Im Übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreterund Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch beruht aufeiner von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zuvertretenden Verletzung einer so genannten Kardinalpflicht; in diesem Fall ist derAnspruch der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Sofern wir das Schadensrisiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckthaben und der Besteller bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichenoder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, begrenzt sich unsereHaftung der Höhe nach auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung, es seidenn, wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, habenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Soweit der Versichererleistungsfrei ist, haben wir bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenenErsatzleistungen einzutreten.
(4) Die in diesen Bedingungen vorgenommenen Haftungsbeschränkungen geltennicht für unsere Ersatzpflicht nach den Bestimmungen des Gesetzes über dieHaftung für fehlerhafte Produkte vom 15.12.1989 in der jeweils gültigen Fassung.
§8 Gefahrenhinweis für den Einsatz pulverbeschichteter Elemente inSchwimmbädern und im Küstenbereich
Bei Einsatz von pulverbeschichteten Elementen in Schwimmbädern und imKüstenbereich besteht die Gefahr der Filiformkorrosion. Wir empfehlen neben derPulverbeschichtung zusätzlich eine Voranodisation (Preis auf Anfrage).
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist D-92431Neunburg vorm Wald, soweit der Besteller Kaufmann i. S. des Handelsrechtsoder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentl.-rechtlichesSondervermögen ist.
(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlichsolcher aus Wechseln und Schecks ist das Gericht, in dessen Bezirk wir unserenSitz haben, soweit der Besteller Kaufmann i. S. des Handelsrechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentl. -rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, an dem für den Sitz des Bestellers zuständigenGericht zu klagen.
(3) Alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und demBesteller beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der BundesrepublikDeutschland einschließlich des ggf. zur Anwendung kommenden UN-Kaufrechts.
§10 Softwareüberlassung
(1) Bei der Software „Bestellfix“ und „IBOS“ handeIt es sich um Produkte der Gandalan GmbH & Co. KG. Durch unsere Überlassung dieser fremden Software anden Besteller im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werden keinegegenseitigen Rechte, insbesondere Nutzungsrechte oder Pflichten, bezüglich derSoftware „Bestellfix“ und „IBOS“ begründet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,dass eine zulässige Nutzung der firmenfremden Software „Bestellfix“ oder „IBOS“der Gandalan GmbH & Co. KG die Einhaltung etwaiger mit der Gandalan GmbH& Co. KG jeweils gesondert zu vereinbarenden Lizenzbestimmungen bedarf unddass wir mangels einer diesbezüglichen vertraglichen Beziehung weder für etwaige Mängel der überlassenen Software einstehen, noch für etwaige Folgeschädendurch deren Nutzung haften, sondern der Besteller sich ausschließlich an dieGandalan GmbH & Co. KG als Vertragspartner zu halten hat.